Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

LeadLab GmbH — Stand: April 2025

1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen LeadLab GmbH, Espenmoostrasse 6, 9008 St. Gallen (nachfolgend «Swellsystems» genannt) und dem Auftraggeber (nachfolgend «Kunde» genannt). Die Geltung von abweichenden AGB des Kunden wird ausgeschlossen.

1.2 Die Datenschutzerklärung unter swellsystems.ch/datenschutz ist integrierender Bestandteil dieser AGB.

1.3 Swellsystems behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit ohne Mitteilung anzupassen. Die AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Form und sind jederzeit über swellsystems.ch/agb abrufbar. Sofern nicht anders angekündigt, gelten angepasste AGB mit sofortiger Wirkung.

2. Offerte

2.1 Sofern Offerten keine individuelle Angebotsfrist enthalten, sind Offerten von Swellsystems 14 Tage gültig. Die Erstellung von Offerten ist kostenlos, sofern nichts anderes vereinbart ist. Sämtliche Rechte an Offerten sowie an Konzepten, Entwürfen und Präsentationen im Rahmen von Offerten verbleiben bei Swellsystems. Dem Kunden werden vor Annahme der Offerte keine Nutzungsrechte eingeräumt.

3. Vertragsabschluss

3.1 Ein Vertrag mit Swellsystems kommt zustande, wenn der potenzielle Kunde die von Swellsystems erstellte Offerte schriftlich, mündlich oder elektronisch (z.B. per E-Mail) vorbehaltlos akzeptiert. Swellsystems bestätigt dem Kunden per E-Mail den Erhalt der Offertannahme.

3.2 Swellsystems behält sich das Recht vor, einen Kunden abzulehnen oder die Offerte während der Offertfrist zurückzuziehen, wenn begründete Zweifel an der Ernsthaftigkeit oder Zahlungsfähigkeit des potenziellen Kunden bestehen.

3.3 Vor der Annahme der Offerte durch den potenziellen Kunden ist Swellsystems nicht verpflichtet, mit der Ausführung des Auftrags zu beginnen.

4. Leistungen von Swellsystems

4.1 Swellsystems erbringt die in der Offerte bzw. im Vertrag beschriebenen Leistungen zu den vereinbarten Terminen. Soweit für die Leistungserbringung die Mitwirkung des Kunden erforderlich ist, ist Swellsystems nur soweit zur Leistung verpflichtet, als der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nachkommt.

4.2 Zusätzliche vom Kunden gewünschte, nicht in der Offerte enthaltene Leistungen können von einem entsprechenden schriftlichen Auftrag des Kunden abhängig gemacht werden und sind vom Kunden zusätzlich zu vergüten.

5. Vergütung

5.1 Zahlungen sind, sofern zwischen den Parteien nicht anders geregelt, innert 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Bei einem Zahlungsausstand von mehr als 60 Tagen ab Fälligkeit steht Swellsystems ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in der Höhe von 5% berechnet ab Fälligkeit zu.

5.2 Verrechnungen von Forderungen des Kunden gegen Swellsystems mit Forderungen von Swellsystems gegen den Kunden sind nicht zulässig.

5.3 Im Falle eines Zahlungsausstands gehen die aus der Mahnung und Geltendmachung des Anspruchs tatsächlich anfallenden Kosten zu Lasten des Kunden.

5.4 Unter Vorbehalt abweichender Vereinbarung gilt: 100 Prozent der Gesamtkosten des Auftrags sind bei Vertragsabschluss fällig. Swellsystems behält sich vor, nach eigenem Ermessen Teilzahlungen in Rechnung zu stellen.

5.5 Bei Beendigung oder Kündigung vor Abschluss des Vertrages sind Swellsystems durch den Kunden alle bereits angefallenen Kosten und Auslagen zu vergüten.

5.6 Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich anwendbaren Mehrwertsteuer in der jeweils aktuell geltenden Höhe.

5.7 Einwendungen gegen Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt, spätestens aber 10 Tage nach Rechnungsdatum, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.

5.8 Allfällig anfallende Spesen (z.B. Reise- und Verpflegungskosten, Projektnebenkosten) werden mit dem Kunden abgesprochen und separat in Rechnung gestellt.

6. Urheberrecht & Geistiges Eigentum

6.1 Sämtliche Immaterialgüterrechte, welche im Rahmen einer Auftragserledigung entstehen, gehören ausschliesslich Swellsystems. Sofern vereinbart, kann der Kunde gegen Entgelt ein Nutzungsrecht erwerben.

6.2 Swellsystems behält sich ausdrücklich das Recht auf Namensnennung des Kunden als Referenz vor.

6.3 Swellsystems verwendet öffentlich zugängliche Daten für die Erbringung ihrer Dienstleistungen. Dem Kunden ist bewusst, dass der Dateneigentümer die Verwendung der Daten jederzeit untersagen kann.

7. Gewährleistung

7.1 Swellsystems übt seine Tätigkeit sorgfältig und nach aktuellen Industriestandards aus. Swellsystems sichert lediglich die sorgfältige und gewissenhafte Erbringung der vereinbarten Leistungen zu. Swellsystems garantiert nicht den Eintritt eines bestimmten Erfolgs (z.B. eine bestimmte Anzahl an Leads oder Terminen).

7.2 Sofern ein Kunde die Arbeit als ungenügend beurteilt, hat der Kunde innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen den Mangel zu rügen und zu beschreiben. Swellsystems erhält das Recht zur Nachbesserung.

8. Haftung

8.1 Die Haftung von Swellsystems wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

8.2 Swellsystems haftet nicht für vom Kunden zur Verfügung gestellte Inhalte und Materialien.

8.3 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der von Swellsystems geleisteten Arbeiten wird vom Kunden vollständig getragen. Der Kunde stellt Swellsystems von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

8.4 Jede weitere Haftung, insbesondere für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

9. Vertraulichkeit

9.1 Die Parteien behandeln alle Informationen vertraulich, die weder allgemein bekannt noch allgemein zugänglich sind. Vom Kunden zur Verfügung gestellte Informationen werden von Swellsystems nur an Dritte weitergegeben, soweit die Leistungserbringung dies erfordert oder der Kunde zugestimmt hat. Diese Geheimhaltungspflicht dauert über die Beendigung des Vertrages hinaus.

10. Kündigung

10.1 Wurde dem Kunden ein bestimmter Zeitraum offeriert, dauert der Vertrag für die gesamte vereinbarte Dauer. Eine frühzeitige Kündigung ist nur bei Vorliegen eines ausserordentlichen Kündigungsgrunds möglich (materielle Vertragsverletzung, vorsätzliche Schädigung, Konkurseröffnung).

10.2 Wurde kein fester Zeitraum vereinbart, kann jede Partei den Vertrag jederzeit schriftlich mit einer Frist von 30 Tagen auf das Ende eines beliebigen Monats kündigen.

10.3 Der Kunde vergütet Swellsystems für alle bis zum Vertragsende ordentlich erbrachten Leistungen sowie bereits angefallene Kosten und Auslagen.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Sollten Teile dieser AGB unwirksam sein, bleiben die AGB im Übrigen gleichwohl verbindlich.

11.2 Abgeschlossene Verträge unterstehen schweizerischem Recht, wobei das UN-Kaufrecht (CISG) und das schweizerische Kollisionsrecht vollständig ausgeschlossen werden.

11.3 Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist St. Gallen, Schweiz.